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Nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wird der Energieausweis auch im Bestand schrittweise Pflicht für Verkäufer und Vermieter. Käufer und Mieter haben das Recht, den Energieausweis vorgelegt zu bekommen.
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Mit der neuen EnEV 2007 wird der Energieausweis schrittweise auch für Bestandsgebäude zur Pflicht.
Hier die wichtigsten Termine:
1. Juli 2008Ausweispflicht für Wohnimmobilien mit Baujahr 1965 oder früher1. Oktober 2008Wahlfreiheit zwischen Energieausweis-Arten endet,
Verbrauchsenergieausweis nur noch zulässig für
à Wohngebäude mit ab November 1977 gestellten Bauanträgen
à Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten1. Januar 2009Ausweispflicht auch für Wohnimmobilien mit Baujahr nach 19651. Juli 2009Ausweispflicht für Nichtwohngebäude
Übrigens: In der EnEV 2002 wurde der Energiebedarfsausweis (§ 13) für Neubauten bereits Pflicht und damit Voraussetzung für die Baugenehmigung. Zur Genehmigungen von Modernisierungen und Neubauten muss ein Energieausweis auf Basis des Bedarfs in der Regel mit Vor-Ort-Besichtigung erstellt werden.
Erstens. Mit der neuen Energieeinsparverordnung vom 1. 10. 2007 ist klar: Der Energieausweis wird schrittweise Pflicht für die Verkäufer und die Vermieter jeder Art von Immobilie. Käufer und Mieter haben künftig das Recht, ihn vorgelegt zu bekommen – und sie werden in der Regel schon ab sofort danach fragen, unabhängig davon, ob für einen bestimmten Gebäudetyp die Ausweispflicht schon greift.
Zweitens. Bis Oktober 2008 besteht weitgehende Wahlfreiheit zwischen beiden Arten des Energieausweises: Der verbrauchsorientierte benötigt weniger Aufwand und ist damit günstiger als der bedarfsorientierte, der für viele Ein- und Zweifamilienhäuser vorgeschrieben werden wird. Wenn Sie sich als Hauseigentümer schon jetzt den Energieausweis nach Verbrauch ausstellen, haben Sie für zehn Jahre Ihrer Pflicht Genüge getan.
Drittens: Nur wenn Sie möglichst bald den energetischen Stand Ihres Gebäudes in Erfahrung bringen, können Sie rechtzeitig vor einem eventuellen Verkauf oder einer Neuvermietung, durch eine geplante und in sich abgestimmte Sanierung, Ihre Immobilie auf ein gutes Niveau heben. Bei unvorteilhaften Ausweisergebnissen können Sie die Modernisierungsempfehlungen über eine gegebenenfalls staatlich bezuschusste Vor-Ort-Energieberatung auf Wirtschaftlichkeit und Fördermittel überprüfen lassen.